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QUAMM-Berechnungs-Service
Seit dem 1. April 2010 gilt die neue Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen (kurz RiliBÄK). Neben anderen Neuerungen und Verschärfungen ist nun für die Auswertung von Kontrollblut-Meßergebnissen die Berechnung des quadratischen Mittelwertes der Messabweichung (kurz QUAMM) erforderlich.
Anhand des Vergleiches dieses Wertes mit der maximal zulässigen Abweichung ergibt sich dann, ob das Untersuchungsverfahren zuverlässig ist oder nicht und damit auch die durchgeführten Untersuchungen abrechenbar sind. Kunden die die Blutbildkontrollen von BGT verwenden, sind damit verpflichtet diesen Nachweis zu erbringen. Für seine Kunden bietet die Günter Keul GmbH und die BGT BioGenTechnologies GmbH nun unter der Serviceseite www.werteblatt.de den Link Kundenservice, der ein einfach zu bedienendes Internet-Programm zur Berechnung des QUAMMs bietet. Eine ausführliche Bedienungsanleitung als PDF-Dokument für diesen Berechnungsservice finden Sie hier. Sie benötigen hierzu nun ihre persönlichen Zugangsdaten, die Sie auf Anfrage unter 02551/4090 oder per E-Mail unter info@biogentechnologies.de anfordern können. Ersparen Sie sich die umständliche Berechnung per Hand oder mit einem Tabellenkalkulationsprogramm und nutzen Sie doch den neuen Service von BGT. Weitere Informationen und Login unter www.werteblatt.de und dann dem Link Kundenservice folgen. |