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Zertifikat
QUAMM-Berechnungs-Service

Seit dem 1. April 2010 gilt die neue Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen (kurz RiliBÄK). Neben anderen Neuerungen und Verschärfungen ist nun für die Auswertung von Kontrollblut-Meßergebnissen die Berechnung des quadratischen Mittelwertes der Messabweichung (kurz QUAMM) erforderlich.

Formel für die Berechnung des quadartischen Mittelwertes der Messabweichung

Δ = quadratischer Mittelwert der Messabweichung QUAMM
n = Anzahl der Einzelmessungen
xi = i-ter Einzelmesswert
x0 = Zielwert

Anhand des Vergleiches dieses Wertes mit der maximal zulässigen Abweichung ergibt sich dann, ob das Untersuchungsverfahren zuverlässig ist oder nicht und damit auch die durchgeführten Untersuchungen abrechenbar sind.

Kunden die die Blutbildkontrollen von BGT verwenden, sind damit verpflichtet diesen Nachweis zu erbringen.

Für seine Kunden bietet die Günter Keul GmbH und die BGT BioGenTechnologies GmbH nun unter der Serviceseite www.werteblatt.de den Link Kundenservice, der ein einfach zu bedienendes Internet-Programm zur Berechnung des QUAMMs bietet.
Die Nutzung dieses Berechnungsservice ist für Kunden der Firmen Günter Keul GmbH  und BGT BioGenTechnologies GmbH absolut kostenlos.

Eine ausführliche Bedienungsanleitung als PDF-Dokument für diesen Berechnungsservice finden Sie hier.

Sie benötigen hierzu nun ihre persönlichen Zugangsdaten, die Sie auf Anfrage unter 02551/4090 oder per E-Mail unter info@biogentechnologies.de anfordern können.

Ersparen Sie sich die umständliche Berechnung per Hand oder mit einem Tabellenkalkulationsprogramm und nutzen Sie doch den neuen Service von BGT.

Weitere Informationen und Login unter www.werteblatt.de und dann dem Link Kundenservice folgen.

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